COM­PLIANCE

GRI 102-7, 102-8, 102-11, 102-16, 102-36, 102-37, 102-41, 203-1, 401-3, 404-2, 405-1, 405-2, 406-1, 407-1,
jeweils mit 103 (1 bis 3)

Wesentlichkeit und Herangehensweise

Die Reputation der Radeberger Gruppe als verantwortungsvolle Unternehmensgruppe und integrer Partner in Wirtschaft und Gesellschaft ist von höchster Bedeutung. Dass Gesetze geachtet und eingehalten werden, ist für sie eine Selbstverständlichkeit, die sie auch von allen Geschäftspartnern und Mitarbeitenden erwartet. Verstöße gegen geltendes Recht werden nicht geduldet. Eine wichtige Grundlage hierfür stellt das etablierte Compliance-Managementsystem dar, durch das rechtskonformes und integres Verhalten gruppenweit verankert ist.

Organisation und Management

Struktur und Verantwortlichkeiten

Als Teil der Oetker-Gruppe fällt die Radeberger Gruppe vollumfänglich unter die Strukturen der Oetker-Gruppen-weiten Compliance-Organisation. Die Organisation trägt Sorge für die Umsetzung des Verhaltenskodex der Oetker-Gruppe und besteht neben dem übergeordnet zuständigen Corporate Compliance Committee aus je einem Compliance Officer für die Spartenführungsgesellschaften und deren weiteren Gruppengesellschaften. In den weiteren Gruppengesellschaften übernimmt je ein Geschäftsführer die Rolle des Compliance Coordinators. Darüber hinaus sind alle Mitarbeitenden in der Pflicht, das in ihren Aufgabenbereichen geltende Recht einzuhalten und im Falle von Zweifeln oder Unsicherheiten die entsprechend vorgesetzte Führungskraft, die zuständigen Fachabteilungen oder den Compliance Officer rechtzeitig um Rat zu fragen. Die Führungskräfte tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Mitarbeitenden diese Pflicht erfüllen und stets über die im jeweiligen Aufgabenbereich geltenden Gesetze informiert sind. Ein System zur Aktualisierung der für die Radeberger Gruppe relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien ist etabliert.

Im Verhaltenskodex der Oetker-Gruppe sind die Grundsätze und Regeln zu verschiedenen Compliance-Themenfeldern festgeschrieben. Hierzu zählen das Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung, die Trennung von Privat- und Unternehmensinteressen, das Verbot von Geldwäsche, Außenhandelsbestimmungen sowie Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit. Der Kodex gilt für alle mit der Unternehmensgruppe direkt verbundenen Personengruppen, von einzelnen Mitarbeitenden bis zu den Aufsichtsgremien. Seine Einhaltung und Umsetzung wird in regelmäßigen Abständen durch die Konzernrevision der Oetker-Gruppe überprüft. Neben den allgemeinen Regeln des Verhaltenskodex der Oetker-Gruppe bestehen für spezielle Teilbereiche verfasste Regelwerke, beispielsweise Richtlinien zu Arbeitssicherheit, Reisekosten oder Einkauf. Sofern zwischen dem Verhaltenskodex und einer anderen Richtlinie Abweichungen bestehen, gilt grundsätzlich die strengere Regelung.

Auch in den allgemeinen Grundsätzen zur sozialen und ökologischen Verantwortung der Radeberger Gruppe ist eine Selbstverpflichtung zu Compliance-Themen enthalten.

Die Unternehmensgruppe respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern. Alle anwendbaren Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und sonstigen Gesetze werden befolgt, unabhängig davon, ob es sich um inländische, ausländische oder überstaatliche Gesetze, Verordnungen oder sonstige Vorschriften handelt.

Im Berichtszeitraum hat es für die Radeberger Gruppe keine Bußgelder, nichtmonetären Strafen oder Verfahren zur Streitbeilegung gegeben, die auf die Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen sowie auf die Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich zurückzuführen wären. Wenn aus internen und externen Audits Hinweise auftreten sollten, die auf die Nichteinhaltung bindender Verpflichtungen einzahlen, ist eine wirkungsvolle Bearbeitung gewährleistet, indem der Vorfall nachverfolgt wird.

Korruptionsvermeidung

Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Compliance-Managementsystems stellt die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit dar. Dies ist sowohl im Verhaltenskodex der Oetker-Gruppe als auch in den Grundsätzen zur sozialen und ökologischen Verantwortung der Radeberger Gruppe festgeschrieben. Mitarbeitende dürfen im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit Geschäftspartnern weder unberechtigte persönliche Vorteile anbieten noch gewähren. Um Missbrauch zu vermeiden, besteht bei der Radeberger Gruppe ein gesondertes Freigabeverfahren für sensible Transaktionen wie Geschäftsreisen und Geschenke. Zuwendungen an Amtsträger und Personen mit hoheitlichen Aufgaben im weitesten Sinne sind vollständig untersagt, um Bestechung und Vorteilsgewährung auszuschließen.

Sensibilisierung und Schulungen zur Prävention

Gesetzesverstöße können für die Unternehmensgruppe und Mitarbeitende weitreichende Konsequenzen haben. Bei einer Verletzung des Verhaltenskodex der Oetker-Gruppe beziehungsweise anderer anzuwendender Richtlinien oder Gesetze kann es für betroffene Beschäftigte zu Disziplinarmaßnahmen, zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder weiteren rechtlichen Schritten kommen. Aus diesem Grund ist der Radeberger Gruppe eine umfassende Sensibilisierung ihrer Mitarbeitenden für Compliance-Themen sehr wichtig. Um das Bewusstsein für im Arbeitsalltag auftretende Herausforderungen zu schärfen, werden relevante Themen im Rahmen der internen Kommunikation, in Führungskreisen, Abteilungsbesprechungen oder Einzelgesprächen regelmäßig thematisiert. Darüber hinaus plant die Unternehmensgruppe verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeitenden zu allgemeinen Compliance-Themen einzuführen, die über die digitale Lernplattform zu absolvieren sein werden. Zudem finden Online-Pflichtschulungen für alle Mitarbeitenden statt, die wesentliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit vermitteln und das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Belange erhöhen. So lassen sich Datenschutzverletzungen verhindern und Risiken reduzieren.

Hinweisgebersysteme und Beschwerde-Mechanismen

Bei sämtlichen Fragen, Hinweisen und Anregungen mit Compliance-Bezug können sich interessierte Personenkreise über die in den Impressen der Unternehmens- und Marken-Websites angegebenen Kontaktdaten an die Radeberger Gruppe wenden – seien es Mitarbeitende, Geschäftspartner, Konsumenten oder Dritte. B2B-Kunden können zudem ihre Ansprechpartner im Innendienst kontaktieren. Den Mitarbeitenden stehen die zuständigen Compliance-Beauftragten der Compliance-Organisation als neutrale und unabhängige Ansprechpartner zur Verfügung. Bei konkreten Vorfällen oder bei Verdachtsmomenten können sich neben den Mitarbeitenden auch alle externen Stakeholder und eventuell Betroffene an die Compliance-Organisation wenden, entweder per E-Mail oder Telefon an die ihnen bekannten Ansprechpartner der Rechtsabteilung oder per E-Mail an sowie . Online steht das Compliance-Hotline-System der Oetker-Gruppe zur Verfügung unter: https://coho.oetker-group.com.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Gesetzesverstöße anonym zu geben. Mitarbeitende, die von den Hinweisgebersystemen Gebrauch machen, wird zugesichert, dass ihnen hieraus weder Schaden noch eine andere Benachteiligung erwächst. Alle Hinweise werden innerhalb der Compliance-Organisation und mithilfe eingebundener Fachbereiche vertraulich und sorgfältig geprüft. Sofern erforderlich, werden Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen.

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